Schwerbehinderte

Kostenfreie Fahrt im Verbundgebiet, auch für die Begleitperson.

Eine ältere Dame in blau-weiß-gemustertem Pullover schiebt einen älteren Herren in beigefarbenem Jackett im Rollstuhl über die Einstiegsrampe in einen Bus.
Anzahl Personen: 1
Für wen? Schwerbehinderte Menschen
Geltungsdauer: Entspricht der des Schwerbehindertenausweises
Gültigkeit: VRB gesamt
Mitnahmeregelung: Für Begleitpersonen, soweit im Ausweis der Zusatz “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vermerkt, oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist.
Erweiterbar? Nein
Übertragbar? Nein
Wo erhältlich? zuständiges Versorgungsamt

Gut zu wissen

  • Schwerbehinderte Menschen und ihre Begleitperson können den ÖPNV im gesamten Verbundgebiet kostenfrei nutzen. Ausgenommen davon ist die Fahrt in der 1. Klasse, es sei denn diese ist im Schwerbehindertenausweis vorgesehen. Bei Rufbussen mit Haustürbedienung ist zusätzlich ein Komfortzuschlag zu zahlen.
  • Bei jeder Fahrt im ÖPNV ist der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbigen Flächenaufdruck und dem zusätzlichen Beiblatt mit gültiger Wertmarke im Original mitzuführen.