Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Kleintiere (Hunde, Katzen etc.) werden unentgeltlich befördert. Um Krankenfahrstühle und E-Scooter mitnehmen zu können, müssen sie aus Sicherheitsgründen bestimmte Bedingungen erfüllen.
Alle Details zur Mitnahme von E-Scootern stehen in unseren Beförderungsbedingungen
Hinweis:
Menschen mit Schwerbehinderung fahren im VRB in allen Bussen und Straßenbahnen unentgeltlich, ebenso in den Regionalzügen in der 2. Klasse. Als Fahrtausweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und zusätzlichem Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Begleitpersonen dürfen ebenfalls kostenfrei einsteigen, wenn im Ausweis der Zusatz “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vermerkt, oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist.