Glossar
- Fahrpreisermittlung
- Die Ermittlung erfolgt durch Abzählen der Tarifzonen
Die genauen Zuordnungen sind der Preisstufenmatrix zu entnehmen (von-nach-Verkehrsbeziehungen). Online kann hier der Preis ermittelt werden.
- Fahrräder
- Definition: Erwerb einer Fahrradkarte notwendig.
Berechtigt zur Mitnahme des Fahrrads im gesamten Gebiet, gültig ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis zum Betriebsschluss des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Pro Person nur ein Fahrrad. Statt einer Person kann bei der Plus-Monatskarte, Plus-Abo oder Job-Abo nach 19:00 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen ein Fahrrad mitgenommen werden. Fahrgäste ohne Fahrschein für ein Fahrrad zahlen erhöhtes Beförderungsentgelt. Fahrräder können an allen Tagen rund um die Uhr mitgenommen werden. Bitte Verhaltensregeln bei der Mitnahme beachten! Ein Rechtsanspruch auf die Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. Der Fahrer bzw. Fahrgastbetreuer entscheidet im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Fahrradmitnahme erfüllt sind.
- Fahrtunterbrechungen
- Definition:
Sind gestattet, die Einhaltung der Gültigkeitszeit des Einzelfahrscheins oder der Mehrfahrtenkarte ist maßgebend.
- Fundsachen
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Sind an das jeweils genutzte Verkehrsunternehmen zu leiten, Adresse des Finders ist festzuhalten.
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