Grafik: Neue Regelungen zur Maskenpflicht.

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Medizinische Maske im ÖPNV ist ab 01.10.2022 ausreichend

Die Landesregierung Niedersachsen hat die Corona-Schutzverordnung zum 01.10.2022 angepasst.

Eine FFP2-Maske ist nicht mehr verpflichtend. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.  Kinder bis zum 6. Lebensjahr benötigen keine Maske.

Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig. An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.

UPDATE 13.01.2023: Die Maskenpflicht in Niedersachsen entfällt ab dem 2. Februar 2023.