Glossar

A

VRB-Anschlussfahrschein, erhältlich im Niedersachsentarif für die Weiterfahrt von den Bahnhöfen Braunschweig, Wolfsburg, Goslar, Bad Harzburg, Salzgitter Helmstedt, Peine und Gifhorn.

B

Mit Einführung des Deutschlandtickets am 01.05.2023 findet die BahnCard 100 im gesamten VRB-Gebiet Anerkennung in den Zügen des Nahverkehrs, Bussen sowie in Stadtbahnen.

Sonderfall des CityTickets. Personengebundene Jahresnetzkarte der DB AG. Sie wird in allen Städten, die am CityTicket beteiligt sind, wie eine Zeitkarte der jeweiligen Tarifzone behandelt. Im VRB nur gültig in den Tarifzonen 20, 40 und 60 bei jeweils allen Verbundpartnern. Im übrigen Verbundgebiet gilt die BahnCard 100 nur auf den Schienenstrecken der Eisebahnverkehrsunternehmen. EineFahrradmitnahme ist nicht möglich, auch nicht nach 19 Uhr.

Maximal 4 Kinder unter 6 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert, vgl. Reisegruppen.
Die Begleitperson muss mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben.

Werden in Uniform auf allen Bus- und Stadtbahnen sowie in allen zuschlagfreien Nahverkehrszügen der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert.

C

Kombiticket-Angebot der DB AG für BahnCard-Kunden.

Berechtigt den Inhaber zur Nutzung des ÖPNV am Start- und Zielort- am Anreise und ggf. Rückreisetag. Im VRB nur gültig in den Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) und 60 (Salzgitter) bei jeweils allen Verbundpartnern.

E

Abkürzung für: Eisenbahnverkehrsunternehmen

F

Sind gestattet, die Einhaltung der Gültigkeitszeit des Einzelfahrscheins oder der Mehrfahrtenkarte ist maßgebend. Gilt nicht bei der Kurzstrecke.

G

Der Geltungsbereich des Fahrscheins ergibt sich aus den gewählten Tarifzonen.

Die Einnahme von Getränken in Bussen und Stadtbahnen ist untersagt.

Alkoholische Getränke dürfen in Zügen mit entsprechender Kennzeichnung nicht konsumiert werden.

H

Der Gebrauch ist im unmittelbaren Umfeld des Fahrerarbeitsplatzes verboten, es sei denn, der Kunde zeigt sein gültiges Online-Ticket vor. Im Fahrgastraum von Bussen und Stadtbahnen ist der Betrieb beginnend ab erster Sitzreihe zulässig.

I

Zug des Fernverkehrs. Darf mit ausgewählten Zeitfahrausweisen des Verbundtarifs und IC Aufpreis innerhalb des Verbundgebietes benutzt werden.

K

Um Schüler-Monatskarten und –Jahreskarten benutzen zu können, wird eine persönliche Kundenkarte benötigt, sofern kein Schülerausweis mit Lichtbild vorhanden ist. Der Antrag für die Kundenkarte steht zum Download bereit. Einfach Antrag ausfüllen und von der Bildungsstätte oder dem Ausbildungs- oder Praktikumsbetrieb bestätigen lassen. Dann den Antrag zusammen mit einem aktuellen Lichtbild im Service-Center eines Verkehrsunternehmen vorlegen. Die Kundenkarte wird direkt vor Ort ausgestellt.

Personen von 6 bis 14 Jahren erhalten die Kundenkarte direkt (Altersnachweis durch Vorlage eines Kinderausweises, Kinderreisepasses, Krankenkassenkarte mit Lichtbild oder eines vergleichbaren Dokuments).

Noch ein Hinweis: Die Kundenkarte verliert nach einem Jahr ihre Gültigkeit. Bei Vorlage eines neuen Antrags wird sie verlängert.

Ein zahlender Fahrgast kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen.

Bei der Nutzung einer Tageskarte z. B. für 5 Personen besteht für 5 Personen die Möglichkeit, insgesamt 20 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitzunehmen.

Werden unentgeltlich befördert. Nutzen Sie bitte die dafür gekennzeichneten Plätze.

Werden unentgeltlich auf dem Kinderwagenplatz oder besonders dafür ausgewiesenen Plätzen befördert.

M

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31.12 können Inhaber von Plus-Monatskarten und Plus-Abos sowie Job-Abos zusätzlich einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder unentgeltlich mitnehmen. Von montags - freitags gilt die Mitnahmeregelung ab 19:00 Uhr. Anstelle einer erwachsenen Person kann auch ein Fahrrad mitgenommen werden.

Bei Benutzung von InterCity-Zügen ist eine Mitnahme weiterer Personen (auch gegen Zahlung eines Zuschlages) generell nicht zugelassen.

Der Gebrauch von tragbaren Tonwiedergabegeräten mit Kopfhörern ist zulässig, sofern Dritte nicht beeinträchtigt werden.

N

Züge des Nahverkehrs sind: RegionalExpress (RE) und RegionalBahn (RB)

Fahrscheine der Preisstufe 4 gelten im gesamten VRB-Gebiet, d.h. im gesamten Verbundnetz. Hinweis: Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten, sind nur maximal 150 Minuten gültig.

P

Polizeivollzugsbeamte des Landes Niedersachsen in Uniform werden auf allen Bus- und Stadtbahnlinien sowie in allen zuschlagfreien Nahverkehrszügen in der 2. Klasse unentgeltlich befördert.

R

Zug des Nahverkehrs, darf mit VRB-Fahrscheinen benutzt werden.

Zug des Nahverkehrs, darf mit VRB-Fahrscheinen benutzt werden.

Bis zu 5 Personen können mit einer Tageskarte reisen. Reisegruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Werktage vor Antritt der Reise bei den entsprechenden Verkehrsunternehmen angemeldet sein, damit genügend Kapazitäten am Reisetag sichergestellt werden können.

Bei der DB müssen Gruppen ab 20 Personen mindestens 7 Tage vor Reiseantritt mittels Bestellschein bei einer personenbedienten Verkaufsstelle angemeldet sein.

S

Werden kostenlos befördert, der Fahrgast haftet für entstehende Schäden und Verunreinigungen.

Unentgeltliche Beförderung und deren Begleitung erfolgt unter Vorlage des orangefarbenen Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Bei Fahrt mit einem Rufbus AnrufSammelTaxi (AST) zu einer individuellen Adresse fällt jedoch ein Komfortzuschlag an.

Werden kostenlos befördert, der Fahrgast haftet für Schäden und Verunreinigungen.

Werden nur in allen zuschlagfreien Zügen der EVU der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert (nicht Bus oder Tram), sofern sie sich während der Fahrt durch:

  • das Tragen einer vollständigen Uniform und
  • die Vorlage und Aushändigung (auf Verlangen) des persönlichen Truppenausweises und
  • die für diese Fahrt über das für die Bundeswehr eingerichtete Buchungsportal gebuchte Fahrkarte

ausweisen können.

Die Einnahme von Speisen in Bussen und Stadtbahnen ist untersagt.

T

Kleintiere (Hunde, Katzen etc.) werden kostenlos befördert.

U

Ist beliebig häufig auch mit wechselnder Richtung innerhalb des Gültigkeitsbereiches und der Gültigkeitszeit möglich.

Ausnahmen: Kurzstrecke und Erweiterungskarte

W

Aus Sicherheitsgründen verfügen die Busfahrer und Busfahrerinnen nur über einen kleinen Bargeldbestand. Sie sind daher nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10,00 € zu wechseln, mehr als 20 Münzstücke anzunehmen sowie 1-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 0,10 € anzunehmen. Bei „großen“ Geldscheinen wird somit der Restgeldbetrag gegen Quittung einbehalten. Das Restgeld liegt beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Abholung bereit.

Z

Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten haben, abhängig von der gelösten Preisstufe, zeitliche Maximalgültigkeiten vom Zeitpunkt der Entwertung bzw. des Kaufes (Einzelfahrscheine an Automaten der Eisenbahnverkehrsunternehmen). Erweiterungskarten sind einheitlich 150 Minuten gültig. Kurzstreckenkarten gelten ab Einstieg bis zu drei Haltestellen.

Zuschläge fallen für besondere Fahrtleistungen an:

  • Für die Benutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen
  • Für die Benutzung des InterCitys
  • Für die Fahrt mit dem Rufbus AnrufSammelTaxi (AST) zu einer individuellen Adresse ist ein Komfortzuschlag zu zahlen.