Rad, E-Roller & Co.

Mobilität bis zur letzten Meile. Alles Wissenswerte zur Mitnahme von Fahrrädern, E-Rollern, Kinderwagen u.a.

Ob Fahrrad, E-Roller, Kinderwagen, Schlitten oder Krankenfahrstühle: grundsätzlich ist die Mitnahme von Gegenständen in Bus, Tram und Zug möglich. Voraussetzung ist, sie gefährden nicht die Sicherheit, belästigen keine anderen Fahrgäste und es gibt genügend Platz im Fahrzeug. Ein Recht zur Mitnahme besteht nicht. Die Mitnahme ist fast immer kostenfrei, nur bei Fahrrädern und E-Rollern gibt es Ausnahmen.

Möchten Sie für Ihre Fahrt einen Rufbus (ALT, AST, flexo) bestellen? Dann teilen Sie uns bitte mit, ob Sie größere Gegenstände mitnehmen. Dann ist das Fahrzeug groß genug.

Fahrräder

Bei ausreichend Stellfläche, können Sie mit Ihren Rad in Bus und Bahn einsteigen. Fahrgäste, Kinderwagen und Rollstühle haben immer Vorrang. Im Zweifel entscheidet das Fahrpersonal. In den Zügen gibt es oft spezielle Mehrzweckbereiche, die mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet sind.

Zur Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie eine Fahrradtageskarte. Es sei denn, Sie sind mit einem Klapprad unterwegs. Zusammengeklappt transportiert ist die Mitnahme kostenfrei.

Tipp:

Inhaber von Plus-Monatskarten, Plus-Abos und Job-Abos können montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden ganztägig unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen.

Hinweis für E-Bikes:

Batterien bzw. Akkus müssen aus Sicherheitsgründen während der gesamten Fahrt fest montiert bleiben. Sie dürfen nicht entnommen, geladen noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden, es sei denn, in entsprechend gekennzeichneten Zügen ist das Laden der eingebauten Akkus gestattet. Die Mitnahme von Ersatzakkus ist nicht erlaubt.

E-Roller

Auch E-Roller dürfen mit in Bus und Bahn. Werden sie zusammengeklappt mitgeführt, ist die Mitnahme kostenfrei. Ansonsten benötigen Sie eine Fahrradtageskarte.

Hinweis:

Batterien bzw. Akkus müssen aus Sicherheitsgründen während der gesamten Fahrt fest montiert bleiben. Sie dürfen nicht entnommen, geladen noch anderweitig (z. B. als Powerbank) genutzt werden, es sei denn, in entsprechend gekennzeichneten Zügen ist das Laden der eingebauten Akkus gestattet. Die Mitnahme von Ersatzakkus ist nicht erlaubt.

Krankenfahrstühle

Krankenfahrstühle und E-Scooter müssen sie aus Sicherheitsgründen bestimmte Bedingungen erfüllen. Ihr Gewicht darf beispielsweise nicht 300 kg überschreiten. E-Scooter müssen vom Hersteller für die Mitnahme im ÖPNV freigegeben sein.

Tiere

Ihr Haustier dürfen Sie in Bus und Bahn mitnehmen. Es begleitet Sie sogar kostenfrei. Wichtig ist, dass Ihr kleiner Liebling keine Fahrgäste gefährdet und belästigt sowie den Fahrbetrieb nicht stört. Daher beachten Sie bitte Folgendes:

  • Hunde müssen angeleint sein.
  • Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
  • Für alle anderen Tiere bitte einen geeigneten Transportbehälter auswählen.
  • Tiere nicht auf Sitzplätzen unterbringen.

Weitere Informationen zur Mitnahme von Sachen erhalten Sie in unseren Beförderungsbedingungen.